Wie kann ich einen Kurs buchen?
Kann ich telefonisch einen Kurs buchen?
Wie kann ich einen gebuchten Kurs stornieren?
Fallen Stornogebühren bei einer Abmeldung an ?
Wer bekommt eine Ermäßigung ?
Was kosten die Kurse ?
Gibt es Rabatte?
Bei 10tägig gebuchten Kursen (2x Mo – Fr) kann während des Wochenendes zwischen den beiden Kurswochen ohne Zusatzkosten am eigenen Arbeitsplatz gearbeitet werden. Jeweils am Samstag und Sonntag sind die Ateliers von 11-17 Uhr geöffnet. Zum Kursende findet kein kreatives Wochenende statt. Eine Betreuung durch die/den Dozentin/Dozenten findet am Wochenende nicht statt. Einige wenige Kurse sind von dieser Regelung aus verschiedenen Gründen ausgeschlossen (z.B. Metallwerkstatt, Medienwerkstatt). Generell ist es möglich in den Mal- und Zeichenklassen sowie eingeschränkt in den Druckwerkstätten (z.B. Radierung: nur Kaltnadel und Drucken) eigenständig zu arbeiten. Sie können sich auch noch vor Ort zur Buchung entscheiden. Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich an uns: info@eka-trier.de; Tel: 0651-998460
Gibt es Restaurants o.ä. in der Nähe ?
Wie komme ich vom Bahnhof zur Kunstakademie ?
Für die Besucher der Akademie gelten natürlich auch Regeln. Wie habe ich mich zu verhalten, was ist zu beachten?
Hausordnung Europäische Kunstakademie, Aachenerstr. 63, 54294 Trier
1.1 Diese Hausordnung ist von allen Besuchern/-innen und Benutzern/-innen der Europäischen Kunstakademie verbindlich zu beachten. Die Besucher/-innen und Benutzer/-innen erkennen die Bestimmungen dieser Hausordnung mit Betreten der Gebäude, Räume und Außenanlagen der Kunstakademie an.
1.2 Diese Hausordnung gilt in sämtlichen Liegenschaften und Teilbereichen der Kunstakademie, also insbesondere in allen Gebäuden, Räumen und den Außengeländen, in der Gastronomie. Sie findet auch bei Veranstaltungen Anwendung.
Alle Besucher/-innen und Benutzer-/innen haben sich so zu verhalten, dass andere Personen nicht gestört und geschädigt werden und es zu keinen Beeinträchtigungen des Betriebs der Kunstakademie kommt. Insbesondere ist es unzulässig,
2.1 in der Kunstakademie zu schlafen und zu lärmen. Rauchen ist ausschließlich auf dem Außengelände erlaubt;
2.2 zu sammeln, zu betteln, Werbung zu betreiben oder Waren anzubieten, zu verteilen oder zu verkaufen oder gewerbliche Tätigkeiten jeglicher Art in den Räumen und auf dem Gelände der Kunstakademie vorzunehmen.
3.1. Mit den Einrichtungsgegenständen, den Gebäuden, den Räumen und den Außenanlagen der Kunstakademie ist sorgsam umzugehen. Jegliche Beschädigungen und Veränderungen haben zu unterbleiben und sind sofort den Mitarbeiter/-innen der Kunstakademie zu melden.
3.2. Für Beschädigungen und Verschmutzungen der Gebäude, der Räume, der Außenanlagen, des Mobiliars, der Medien und der Geräte der Kunstakademie haften die Verursacher. Die Kunstakademie ist berechtigt, die Schäden auf deren Kosten zu entfernen oder entfernen zu lassen.
Hausrecht
4.1 Das Hausrecht wird von dem Leiter der Kunstakademie und dem Personal der Kunstakademie wahrgenommen. Alle Anordnungen und Weisungen der Mitarbeiter/-innen sind zu befolgen.
4.2 Bei Verstößen gegen diese Hausordnung sind die Mitarbeiter/-innen insbesondere berechtigt,
– Besucher/-innen und Benutzer/-innen zu ermahnen und sie des Hauses zu verweisen,
– den Zugang zu den Räumen der Kunstakademie zu verwehren,
4.3 Bei Diebstählen, Sachbeschädigungen und Körperverletzungen zulasten der Kunstakademie oder ihrer Mitarbeiter/-innen werden die Täter von der weiteren Benutzung der Kunstakademie ausgeschlossen und ihnen ein Hausverbot erteilt.
Bei Diebstählen, Sachbeschädigungen und Körperverletzungen zulasten der Kunstakademie oder ihrer Mitarbeiter/-innen wird stets Strafanzeige erstattet und Strafantrag gestellt. Bei sonstigen Straftaten muss der Betroffene mit Strafanzeige und Strafantrag rechnen.
Die Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die den Besucher/-innen und Benutzer/- innen bei Gebrauch der Kunstakademie, einschließlich der Nebenräume und Eingänge sowie der zur Verfügung gestellten Gegenstände entstehen, ausgeschlossen. Für eingebrachte Wertsachen wird keine Haftung übernommen.
7.1 Besuchern und Benutzern ist das Fotografieren und Filmen in den Räumen der Kunstakademie nur auf Anfrage gestattet und kann in einzelnen Fällen durch die Mitarbeiter der Kunstakademie gestattet / untersagt werden.
7.2 Jede/r Besucher/in und jede/r Benutzer/in erklärt sich damit einverstanden, dass von ihm/ihr und seinen/ihren Werken, Materialien und Wertsachen Film- und Fotoaufnahmen für Dokumentationen, die allgemeine Öffentlichkeitsarbeit, für Presse, Funk und andere Medien erstellt und verbreitet werden, ohne dass hieraus irgendwelche Ansprüche hergeleitet werden kann.
Trier, Januar 2020